Unsere AGB

 

Durch die Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die nachstehend aufgeführten Bedingungen und Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste sowie des zugrundeliegenden Angebotes an.

 

1. Strom und Wasser

Bauseits ist bis zu einer Entfernung von 20 m zur Bohr- bzw. Sägeposition je nach Art der Öffnung zu stellen:

 

Strom:

230V / 400V - 16A

 

 

400V - 32A

 

 

400V - 63A

 

Wasser:

max. 1/2" bis 3/4" Schraubanschluss

 

min. 1 bar Druck

 

2. Baustelleneinrichtung- und Räumung, An- und Abfahrt

 

Bohrarbeiten je Einsatz:

75,00 €  pro Std.

Sägearbeiten je Einsatz:

105,00 €  pro Std.

 

3. Warte- und Stillstandzeiten

Für Warte- und Stillstandzeiten, die die Firma Heinecke und Sohn Bau nicht  zu vertreten hat, werden folgende Sätze in Rechnung gestellt:

 

je Arbeitskraft:

32,00 €  pro Std.

Einsatzwagen und Geräte:

13,00 €  pro Std.

 

4. Gerüste

Wird eine Arbeitshöhe von 2 m überschritten, ist vom Auftraggeber ein Arbeitsgerüst kostenlos nach den Richtlinien der BG aufzustellen und vorzuhalten.Wird das Gerüst durch die Firma Heinecke und Sohn Bau gestellt, werden Fremdkosten zuzüglich 10 % weiterbelastet. Eigener Arbeitsaufwand wird zu den Stundenlohnsätzen berechnet.

 

5. Überstunden-, Nacht- und Sonntagszuschläge

Werden vom Auftraggeber Überstunden, Nacht- oder Sonntagsarbeiten verlangt, werden die Personalstundenzuschläge zu den tariflichen Sätzen des Baugewerbes abgerechnet.

 

6. Arbeitsunterbrechung

Die Arbeitsdurchführung darf nur nach vorheriger Rücksprache mit der Firma Heinecke und Sohn Bau - Einsatzleitung - unterbrochen werden. Sollten durch Arbeitsunterbrechungen, die die Firma Heinecke und Sohn Bau nicht zu vertreten hat, zusätzliche An- und Abfahrten und ein wiederholtes Einrichten der Baustelle erforderlich sein, so werden diese Kosten gesondert in Rechnung gestellt.

 

7. Reinigung des Arbeitsplatzes

Bei der Auftragsannahme geht die Firma Heinecke und Sohn Bau davon aus, dass es sich bei ihrem Arbeitsplatz um eine Rohbaustelle handelt; die Firma Heinecke und Sohn Bau wird bemüht sein, den Arbeitsplatz angemessen sauber zu übergeben. Wird vom Auftraggeber eine besondere Reinigung verlangt, werden diese zu den oben angegebenen Stundenlohnsätzen berechnet.

 

8. Bohrpunkte und Sägeschnitte

Einmessen und Anzeichnen der Bohrpunkte und Sägeschnitte erfolgt bauseits. Für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der fehlerhaften Lage der Bohrpunkte und Sägeschnitte ergeben, trägt der Auftraggeber die Haftung. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass die bauliche Änderung statisch zugelassen ist.

 

9. Haftung

Die Firma Heinecke und Sohn Bau oder von ihr bestellte Erfüllungsgehilfen haften im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistung nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht werden. Die Haftung für durch fahrlässiges Handeln verursachte Schäden ist der Höhe nach aus dem Umfang der von der Firma Heinecke und Sohn Bau abgeschlossenen Betriebshaftpflicht begrenzt. Die Haftung für Wasserschäden sowie für unvorhersehbare Schäden ist ausgeschlossen. Geringfügige und zumutbare Terminüberschreitungen, die durch das Verschulden der Firma Heinecke und Sohn Bau hervorgerufen werden, begründen keine Schadensersatzansprüche des Auftraggebers.

 

10. Sicherheit

Der Auftraggeber ist für die Sicherheit der Arbeitsstelle verantwortlich. Nicht ausreichende Sicherheitsmaßnahmen berechtigen die Firma Heinecke und Sohn Bau zur sofortigen Einstellung der Arbeiten.

 

11. Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen

Die Rechnungslegung erfolgt nach Aufmaß und auf der Grundlage der unterzeichneten bzw. zur Unterzeichnung vorgelegten Abnahmerapporte. Sollten sich Abweichungen in Art und Umfang von der Grundlage des Auftrages an der Baustelle ergeben, erfolgt die Berechnung gemäß der gültigen Preisliste. Die Rechnungen der Firma Heinecke und Sohn Bau werden innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto, zuzüglich Mehrwertsteuer, fällig. Erstrecken sich die Arbeiten über einen längeren Zeitraum, erstellt die Firma Heinecke und Sohn Bau Abschlagsrechnungen entsprechend dem Baufortschritt. Auch die Abschlagsrechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Kommt der Auftraggeber mit einer fälligen Rechnung länger als 14 Tage in Verzug, berechtigt dies die Firma Heinecke und Sohn Bau zur Arbeitseinstellung bis zum Ausgleich aller fälligen Forderungen. Die Firma Heinecke und Sohn Bau ist darüber hinaus berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn eine dem Auftraggeber gesetzte Nachfrist von 10 Tagen fruchtlos verstreicht. Das Setzen einer Nachfrist ist entbehrlich bei Vermögensverfall des Auftraggebers. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Bei Zahlungsverzug ist die Firma Heinecke und Sohn Bau berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% p.m. zu berechnen. Das Recht der Firma Heinecke und Sohn Bau, einen weiteren Schadenersatzanspruch geltend zu machen, bleibt unberührt.

 

12. Gewährleistung und Sicherheitsleistung

Eine über die Dauer der Abnahme hinausgehende Gewährleistung und eine Sicherheitsleistung sind -sinngemäß zu VOB Teil A §§ 13 und 14- ausdrücklich ausgeschlossen.

 

13. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für die Vertragsparteien ist Marl.

 

14.

Sollte eine der Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein, wird hierdurch nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen berührt.

Hier finden Sie uns

Heinecke und Sohn Bau
Waldstrasse 81
45772 Marl

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter

 

+49 171 2027629 +49 171 2027629

 

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